AGB's

1. Allgemein:

Dieser Vertrag spiegelt die mündliche Vereinbarung oder das im Vorfeld versendete schriftliche Angebot wider. Er enthält alle vorher besprochenen Punkte und wird, so lange kein schriftlicher Einspruch innerhalb von vierzehn Tagen nach Ausstellungsdatum erfolgt, als akzeptiert erachtet (Widerrufsrecht).

2. Rücktritt vom Vertrag/Kündigung:

  • a. Bis 8 Wochen vor der Veranstaltung verfällt die geleistete Anzahlung
  • b. Bis 4 Wochen vor der Veranstaltung werden 70% der vereinbarten Gage abzgl. Fahrt-/Übernachtungskosten als Ausfallgage berechnet.
  • c. Bei einem kürzeren Zeitraum wird der volle Gagenpreis abzgl. vereinbarter Fahrt-/Übernachtungskosten fällig

3. Behördliche Absagen:

Abweichend von Punkt 2 werden explizit behördliche Absagen („Corona“) ausgeklammert. Dies umfasst nicht eine Erkrankung.

4. Ausfall des DJ’s:

  • a. Ein Rücktritt seitens des DJs ist nur durch höhere Gewalt, wie z.B. Krankheit oder Unfall möglich. Der DJ wird in diesem Fall dem Auftraggeber einen gleichwertigen Ersatz vermitteln (ausgenommen Tod).
  • b. Der DJ wird den Auftraggeber so früh wie möglich über den Ausfall informieren und innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe einen geeigneten Nachweis über den Ausfallgrund erbringen, z.B. ein ärztliches Attest.
  • c. Der DJ ist lediglich bis zur Höhe der vereinbarten Gage verantwortlich und wird alles in seiner Macht tun, um adäquaten Ersatz zu finden.

5. Haftung:

  • a. Equipment: Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter.
  • b. Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Ausgenommen sind die in Punkt 3 der AGBs genannten Umstände

6. Verpflegung/Getränke/Spesen:

Alkoholfreie Getränke werden vom Auftraggeber gestellt. Bei Engagements mit einer Dauer über sechs Stunden hinaus ist eine Essensgestellung wünschenswert.

7. Parkplatz/Zufahrt:

Für Ein-/ und Ausladen des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Bei größerer Entfernung zum Auftrittsort ist für Ein-/ und Ausladen des Equipments vom Auftraggeber ein Helfer zu stellen. Ein Pkw-Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes ist vom Auftraggeber zu gewährleisten.

8. GEMA-Gebühren:

Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.

9. Arbeitsplatz:

  • Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend Platz und Mobiliar (z.B. Tisch, Stuhl) zur Verfügung gestellt wird, um seinen Arbeitsplatz ordnungsgemäß einzurichten.
  • Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen (abgesicherten) Strom-Anschlussmöglichkeiten.
  • Der Arbeitsplatz des DJ darf nicht dreckig oder uneben sein. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen Fremdkörpern geschützt ist. Falls die Performance aus einem dieser Gründe abgebrochen werden muss, wird trotzdem die volle Gage des Vertrags fällig.

10. Änderungen:

Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Stand: 29.06.2022